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OLG Hamm, 01.12.1994 - 2 Ss 1387/94 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Konkludente Beschränkung der Berufung, Einziehung eines Kraftfahrzeugs, formelle Voraussetzungen, Nebenstrafe, Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 26.05.1982 - 1 Ws 378/82
Eigentumserwer; Gutgläubiger Eigentumserwerb; Veräußerungsverbot; Behördliches …
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1994 - 2 Ss 1387/94
Denn bei der Einziehung eines Kraftfahrzeugs nach §§ 21 Abs. 3 StVG, 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt es sich um eine Nebenstrafe (OLG München NJW 82, 2330 f-;… Jagusch/Hentschel, a. a. O.) bzw. um ein Rechtsinstitut mit strafähnlichem Charakter (…Dreher/Tröndle, StGB, 46. Aufl. 1993, § 74, Rdnr. 2, 74 b, Rdnr. 2). - BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1994 - 2 Ss 1387/94
Hinsichtlich der von der Revision angegriffenen Feststellung des angefochtenen Urteils, der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von "über 140 km/h gefahren, verweist der Senat auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. August 1993 (NStZ 93, 592 ff.).